Diese FAQs sollen einen ersten Überblick geben. Für detaillierte Beratung wenden Sie sich an einen Experten für spanisches Immobilienrecht.
Es ist ratsam, mit so wenigen Maklern wie möglich zusammenzuarbeiten, idealerweise nur mit einem vertrauenswürdigen Partner. Ein erfahrener Makler kennt den spanischen Immobilienmarkt gut und kann Sie umfassend betreuen, auch nach Vertragsabschluss.
Zunächst benötigen Sie einen gültigen Personalausweis. Für den notariellen Kaufabschluss sind zudem eine spanische Steuernummer (NIE) und ein spanisches Bankkonto erforderlich. Die Beantragung der NIE und die Kontoeröffnung können bis zu sechs Wochen dauern.
Bei Kaufverträgen übernimmt in der Regel der Verkäufer die Maklerprovision. Bei Mietverträgen zahlt der Mieter die Provision bei Vertragsunterzeichnung.
Es wird empfohlen, einen lokalen Anwalt und Steuerberater hinzuzuziehen, um den Kaufprozess rechtlich und steuerlich abzusichern.
Dienstleistungen werden in der Regel in Spanisch, Deutsch und Englisch angeboten.
Alle in Spanien gültigen Verträge müssen auf Spanisch verfasst sein. Auf Wunsch können Übersetzungen in andere Sprachen bereitgestellt werden.
Viele Makler verfügen über ein Netzwerk von Partnern, darunter Architekten, Gärtner, Reinigungsfirmen, Versicherungen, Banken, Steuerberater und Anwälte, und können entsprechende Kontakte vermitteln.
Es wird empfohlen, Spanien intensiv zu erkunden, um sicherzustellen, dass es Ihren Vorstellungen entspricht. Spanien bietet vielfältige Landschaften und ein angenehmes Klima, was es zu einem attraktiven Standort für Immobilieninvestitionen macht.
Die Wahl des Notars wird in der Regel gemeinsam zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart. Falls keine Präferenz besteht, können Empfehlungen eingeholt werden.
Neben dem Kaufpreis entstehen Kosten wie Notargebühren, Eintragungsgebühren, Grunderwerbssteuer (zwischen 8–10 % des Kaufpreises), und ggf. Anwalts- oder Maklergebühren.
Ja, als Immobilieneigentümer in Spanien zahlen Sie Grundsteuern (IBI) sowie möglicherweise Einkommenssteuer, auch wenn Sie die Immobilie nur zeitweise nutzen.
Sie können eine Hypothek bei einer spanischen Bank beantragen. Diese finanziert oft bis zu 70 % des Kaufpreises für Ausländer. Ein spanisches Bankkonto ist dafür erforderlich.
Bei der Anmietung ist eine Kaution in Höhe von 1–2 Monatsmieten üblich. Der Mietvertrag wird auf Spanisch abgeschlossen, kann aber bei Bedarf übersetzt werden.
Nein, Ausländer können problemlos Immobilien in Spanien erwerben. Eine spanische Steuernummer (NIE) ist jedoch zwingend erforderlich.
Der gesamte Prozess kann, je nach Komplexität und Vorbereitung, zwischen 4–12 Wochen dauern.
Lassen Sie die Immobilie und deren rechtlichen Status durch einen Anwalt prüfen. Achten Sie darauf, dass keine Altlasten oder offenen Hypotheken bestehen.
Erbschafts- und Schenkungssteuern können anfallen. Die Höhe variiert je nach Region und Verwandtschaftsgrad.
Ja, einige Regionen bieten Förderungen für umweltfreundliche und energieeffiziente Bauprojekte an. Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden.
Bitte beachten Sie, dass regionale Unterschiede bestehen können und es daher ratsam ist, sich vor Ort über spezifische Gegebenheiten zu informieren.
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